Die Übertragung einer Schuld von einem Gläubiger zu einem anderen Gläubiger nennt man Zession. Dabei wird der ursprüngliche Gläubiger als Zedent bezeichnet.
Der Gläubiger, auf den die Forderung übertragen wird, wird als Zessionar betitelt. Eine Zession muß vertraglich zwischen dem Zedent und dem Zessionar festgehalten werden. Der Schuldner selbst, wird bei einer Zession als debitor cessus bezeichnet.
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