Sozial schwache Mieter können auf Antrag Wohngeld erhalten. Der Antrag auf Wohngeld muß alle 12 Monate neu gestellt werden. Das Wohngeld ist eine Sozialleistung des Staates. Der Anspruch ist im Wohngeldgesetz geregelt, ergänzend für die neuen Bundesländer gibt es das Wohngeldsondergesetz.
Das Wohngeld kann von Mietern als Mietzuschuß, aber auch von Eigentümern als Lastenzuschuß beantragt werden. Das Wohngeld muß bei der Wohngeldstelle beantrag werden, diese prüft dann denn Anspruch.
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