In Wohnanlagen wird oftmals vom Eigentümer ein Verwalter eingesetzt. Der Verwalter managt alle anfallenden Verwaltungstätigkeiten rund um das Gebäude. In der Regel beauftragt dieser Handwerker, Putzdienste etc. und rechnet Mieten und Betriebskosten ab.
Man findet zunehmend auch Wohnungsverwaltungsgesellschaften, die sich auf die Verwaltung von Wohnanlagen spezialisiert haben. Gerade bei Wohneientumsgemeinschaften werden Verwalter eingesetzt, um eine neutrale Abrechnung zu gewährleisten.
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