Die VOB wurde 1926 eingeführt um die Vergabe von Bauaufträgen durch den Staat zu regeln. Die VOB ist keine gesetzliche Vorgabe, so daß ihre Einhaltung auf freiwilliger Basis beruht. Dennoch findet sie in vielen, auch privaten, Bauverträgen Anwendung.
Die VOB gliedert sich in drei allgemeine Teile. So sind im Teil A die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen geregelt. Der Teil B behandelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Der Teil C regelt die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen.
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