Soll die geltende Nutzungsart eines Gebäudes geändert werden, so sprichrt man von einer Nutzungsänderung oder auch Umnutzung. Hierfür bedarf es einer Genehmigung.Mit der Baugenehmigung wird die Nutzungsart eines Gebäudes bestätigt. Das Gebäude darf dann lediglich zu dem Zweck verwendet werden, wie es durch die Baugenehmigung freigegeben wurde. Eine Änderung der Nutzung muß beantragt und genehmigt werden.
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